AGB

Courage First in Second Hand Bettina Bader

Der Secondhand Laden «Courage First in Second Hand» (im Nachgang der Laden genannt) verpflichtet sich, die Artikel während 6 Monaten in Kommission zu nehmen und in seinen Räumlichkeiten zum Verkauf anzubieten. Die Kleider verbleiben während der gesamten Kommissionsdauer in der Verantwortung und im Besitze der Kundin, sind also durch den Laden in keiner Weise gegen Diebstahl oder Zerstörung versichert. Jegliche Haftung durch den Laden wird abgelehnt. Der Laden behält sich das Recht vor, bei Waren die zu teuer ausgezeichnet wurden und nicht zu diesem Richtpreis verkauft werden konnten, den Verkaufspreis ohne vorherige Rücksprache mit der Kundin um bis zu 25% zu reduzieren. Im Ausverkauf werden die Artikel bis zu 50% vom Verkaufspreis reduziert. Die Kundin ist verpflichtet, im Abrechnungsmonat an der Verkaufstelle die Entschädigung für verkaufte Artikel (40% des Verkaufspreises) und/oder die nicht verkaufte Ware abzuholen (nur mit telefonischer Terminvereinbarung). Für die bis Ende des Abrechnungsmonates nicht abgeholte Ware besteht keine Rückgabe-Garantie mehr. Nicht abgeholtes Guthaben verfällt 6 Monate ab Verkaufsdatum zugunsten von Courage (bewirtschaften von Produkten). Nach diesem Zeitpunkt besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Auszahlungen und Kleiderrückgaben erfolgen nur gegen Vorweisung der Quittung. Nachfrage nach fälliger Auszahlung der Kommission oder Abholung der Ware ist Sache der Kundin.